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Eltern

Nachteilsausgleich bei LRS und Dyskalkulie: Ihr Recht als Eltern

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Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Kinder mit Teilleistungsstörungen in der Schule faire Bedingungen erhalten. Er gleicht die Nachteile aus, die durch die Störung entstehen.

Mögliche Maßnahmen

  • Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Klassenarbeiten
  • Vorlesen von Aufgabenstellungen
  • Gewichtung der Rechtschreibleistung bei LRS
  • Nutzung von Hilfsmitteln (Taschenrechner, Laptop)
  • Mündliche statt schriftliche Prüfungen

Wie beantragen Sie den Nachteilsausgleich?

Sprechen Sie zunächst mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes. In der Regel benötigen Sie eine fachärztliche oder lerntherapeutische Diagnostik. Der Antrag wird bei der Schulleitung gestellt.

Kostenübernahme über das Jugendamt

Bei nachgewiesener seelischer Behinderung (§35a SGB VIII) kann das Jugendamt die Kosten für Lerntherapie übernehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

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